Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 18.03.2024

Veröffentlicht am 19.03.2024 in Fraktion

Erweiterungsbau der Realschule sorgt für notwendige Flexibilität

Die aktuellen Belegungszahlen zeigen, dass die Realschule Gaggenau für viele Schülerinnen und Schüler attraktiv ist. Diese Attraktivität ist natürlich sehr erfreulich, bringt aber auf der anderen Seite für uns als Schulträger auch große Herausforderungen mit sich. Die Schule platzt zurzeit aus allen Nähten. Man muss aktuell Klassenzimmer in der Eichelbergschule nutzen, die dort allerdings in absehbarer Zeit wieder selbst gebraucht werden. Klar war bei den Neuplanungen von Anfang an, dass eine reine Sanierung des Bestandsgebäudes die zukünftigen Bedarfe nicht abdecken kann. Die Frage war, ob zwei eingeschossige Neubauten den Anforderungen genügen oder ob ein dreigeschossiger Erweiterungsbau mehr Sinn macht. Bei einer dauerhaft vierzügigen Lösung hätte die eingeschossige Variante ausgereicht, eine spätere Anpassung auf die Fünfzügigkeit wäre dann allerdings nur mit hohen Zusatzkosten möglich gewesen und würde darüber hinaus zu langwierigen Störungen im Schulbetrieb führen

Wir haben uns deshalb dem Vorschlag der Verwaltung angeschlossen, von Anfang an einen dreigeschossigen Erweiterungsbau vorzusehen. Bei dieser Lösung ist die notwendige Flexibilität auf mögliche Entwicklungen (dauerhafte Fünfzügigkeit, Ganztagsangebote) eingepreist und die Kalkulation der Gesamtkosten steht auf einem wesentlich stabileren Fundament. Wir sehen bei den prognostizierten Gesamtkosten allerdings noch Einsparungspotentiale, die in den nächsten Monaten herausgearbeitet werden müssen

Investitionszuschüsse und Bürgschaft für Vereine

Das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen ist und bleibt eine zentrale Säule für eine lebenswerte Stadt. Um die Angebote attraktiv zu halten und zeitgemäß zu gestalten braucht es auch im Vereinsleben immer wieder Investitionen in die Infrastruktur. Beim FV Bad Rotenfels gestaltete sich die Inbetriebnahme eines neuen Rasenplatzes schwierig – nach der Fertigstellung wurde deutlich, dass das Oberflächenwasser nicht wie geplant ablaufen kann. Der Verein muss nun nach einem Vergleich mit der ausführenden Baufirma für die grundlegende Sanierung Mehrkosten von ca. 130 T€ tragen. Die Stadt übernimmt neben dem zehnprozentigen Investitionszuschuss eine Bürgschaft in Höhe von 80 T€. Durch diese Bürgschaft erhält der Vereine etwas günstigere Zinskonditionen. Der TB Selbach bekommt für die Überdachung beim vereinseigenen Turnplatz ebenfalls einen Investitionszuschuss von 10 Prozent der Gesamtkosten.

Wir haben diese konkreten Maßnahmen mit großer Überzeugung unterstützt und sehen darüber hinaus auch die grundsätzliche Notwendigkeit beim nächsten Doppelhaushalt zusätzliche finanzielle Mittel für die nachhaltige Förderung der Vereine zur Verfügung zu stellen.

Chancen für Solaranlage auf Deponie Oberweier steigen

Wir haben ja, schon seit längerem die Forderung des Ortschaftsrates von Oberweier unterstützt, auf der Kreismülldeponie „Hintere Dollert“ eine Freiflächensolaranlage zu installieren. Bisher gab es kaum eine Resonanz aus dem Landratsamt in Rastatt zu diesen Überlegungen. Bei dieser Ausgangslage ist es durchaus hilfreich, dass der Regionalverband Mittlerer Oberrhein die Kreismülldeponie als Vorranggebiet für Freiflächensolaranlagen ausweist. Natürlich müssen die Anforderungen für das Wasserschutzgebiet beachtet werden, insgesamt befürworten wir aber eine großflächige Solaranlage auf diesem Gebiet. Schließlich können mit der Deponie – Lösung andere Flächen rund um Oberweier für Landwirtschaft und Naherholung freigehalten werden. Den Einwohnern von Oberweier wäre es jedenfalls zu gönnen, zur Abwechslung mal gute Nachrichten von ihrer problematischen Nachbarschaft zu hören

Restriktiver Ansatz bei Genehmigung von Spielhalle und ähnlichen Einrichtungen

Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettbüros oder Nachtlokale sind bekanntlich nicht die beliebtesten Einrichtungen von Nachbarn, aber auch von Städteplanern. Dass der sogenannte „Trading-Down-Prozess“, also der Wertverlust im Umfeld solcher Einrichtungen kein Hirngespinst ist, sondern schnell Realität werden kann, zeigt sich in vielen Kommunen. Auf der anderen Seite ist es schon aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, einfach eine ganze Stadt komplett von Vergnügungsstätten freizuhalten. Wir haben uns aber einvernehmlich für einen eher restriktive Lösungsansatz entschieden, bei dem auch, abweichend vom vorliegenden Fachgutachten, die Innenstadt und die Kanalstraße in Hörden als mögliche Standorte für solche Einrichtungen ausgeschlossen wurden

Der Aufstellungsbeschluss für die Verlagerung der Spielhalle, die sich bisher in der Innenstadt befindet, in eine leerstehende Fabrikhalle im Gewerbegebiet Bad Rotenfels passt zu diesen grundsätzlichen Überlegungen.